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   BFH, 07.04.1987 - IX R 133-135/84, IX R 133/84, IX R 134/84, IX R 135/84   

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BFH, 07.04.1987 - IX R 133-135/84, IX R 133/84, IX R 134/84, IX R 135/84 (https://dejure.org/1987,509)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1987 - IX R 133-135/84, IX R 133/84, IX R 134/84, IX R 135/84 (https://dejure.org/1987,509)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1987 - IX R 133-135/84, IX R 133/84, IX R 134/84, IX R 135/84 (https://dejure.org/1987,509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 und 1977 § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 21a

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - Leerstehen einer Wohnung - Nutzungswert - Beginn der Zurechnung - Eigennutzung - Bewohnbarkeit eines Hauses - Werbungskosten - Instandsetzungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - Leerstehen einer Wohnung - Nutzungswert - Beginn der Zurechnung - Eigennutzung - Bewohnbarkeit eines Hauses - Werbungskosten - Instandsetzungsarbeiten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG (1975, 1977) § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 21a

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 12
  • BB 1987, 1375
  • BStBl II 1987, 565
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Auch wenn die Wohnung z. B. wegen Instandsetzungsarbeiten leer steht und daher noch kein Rohmietwert anzusetzen ist, sind Werbungskosten abziehbar, falls eine Absicht zur Eigennutzung gegeben ist (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung zu § 2 EinfHausV, insbesondere das Urteil vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).

    Das FG hat unter Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. August 1975 VIII R 120/72 (BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9) rechtsirrig die Anwendbarkeit der § 21 Abs. 2, § 21 a EStG schon dann bejaht, wenn die Wohnung in "baulicher" Hinsicht bezugsfertig ist und dem Eigentümer tatsächlich zur Nutzung zur Verfügung steht, ohne daß er sie indessen schon bezogen hat.

    Der nach § 21 Abs. 2 EStG einkommensteuerpflichtige Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus, der bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus gemäß § 21 a EStG ermittelt wird, setzt nach dem Urteil in BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9 voraus, daß eine Wohnung im eigenen Haus vom Eigentümer tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird.

  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Es genügt dann, daß das Haus zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht (Anschluß an das BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Denn der Begriff der Selbstnutzung ist weit zu fassen, so daß die Besteuerung des Nutzungswerts einsetzt, wenn eine hinreichend ausgestattete Wohnung vorhanden ist, die dem Eigentümer jederzeit zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und vom 26. Juli 1977 VIII R 194/73, BFHE 122, 522, BStBl II 1977, 723).

  • BFH, 26.07.1977 - VIII R 194/73

    Eigennutzung - Ferieneigentumswohnung - Ermittlung des Nutzungswertes - Zeitweise

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Denn der Begriff der Selbstnutzung ist weit zu fassen, so daß die Besteuerung des Nutzungswerts einsetzt, wenn eine hinreichend ausgestattete Wohnung vorhanden ist, die dem Eigentümer jederzeit zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und vom 26. Juli 1977 VIII R 194/73, BFHE 122, 522, BStBl II 1977, 723).

    In dem vom FG herangezogenen Urteil des BFH in BFHE 122, 522, BStBl II 1977, 723 hat es sich um eine hinreichend eingerichtete Wohnung gehandelt.

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 45/81

    Nutzungswert - Ermittlung des Nutzungswerts - Einfamilienhaus - Umbau eines

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Im Einklang hiermit hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG durch Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken tatsächlich verwirklicht sein muß (vgl. die Urteile vom 23. Oktober 1984 IX R 45/81, BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53, und vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 423).
  • BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82

    Erhaltungsaufwand - Reparaturkosten - Eigengenutzte Eigentumswohnung - Behebung

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Im Einklang hiermit hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG durch Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken tatsächlich verwirklicht sein muß (vgl. die Urteile vom 23. Oktober 1984 IX R 45/81, BFHE 142, 143, BStBl II 1985, 53, und vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 423).
  • BFH, 30.01.1979 - VIII R 130/74

    Einfamilienhaus - Eigennutzung - Reparaturkosten - Werbungskosten - Umbaukosten

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
    Auch das Urteil vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74 (BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431) betrifft einen anders gelagerten Fall.
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/03

    Privates Veräußerungsgeschäft - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Dem entspricht es, wenn die Rechtsprechung den Begriff der Selbstnutzung stets weit gefasst und seine Voraussetzungen schon dann bejaht hat, wenn eine hinreichend ausgestattete Wohnung vorhanden ist, die dem Eigentümer jederzeit zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Die Eigentumswohnung war auch für den Kläger selbst schon mangels einer Küche nicht i. S. von § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG nutzbar (vgl. zu den Voraussetzungen für den Ansatz des Nutzungswerts einer Wohnung nach § 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG: BFH-Urteile vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565, und vom selben Tage IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Denn dies kommt bei einer leerstehenden Wohnung erst ab dem Beginn der Selbstnutzung in Betracht, wie der erkennende Senat bereits mit dem Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84 (BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565) im Anschluß an die Rechtsprechung des VIII. Senats ausgesprochen hat.

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als - vorab entstandene - Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluß zur Einkünfteerzielung endgültig gefaßt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, und vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe); nach der im Senatsurteil in BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565 übernommenen BFH-Rechtsprechung muß die Absicht zur Eigennutzung oder Fremdvermietung gegeben sein.

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    b) Die Aktivierung von Aufwendungen für ein Gebäude als Herstellungskosten setzt aber voraus, daß es bewohnbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1980 I R 27/77, BFHE 130, 24, BStBl II 1980, 365; vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 25. Oktober 1990, BStBl I 1990, 626, I. Abs. 2; Blümich/Brandis, Kommentar zum Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz, § 7 EStG Rz. 62).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 16/01

    Begünstigung nach § 7 FördG

    Im Falle der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes liegt ein bereits fertig gestelltes Gebäude i.S. des § 7 Abs. 1 FördG nicht schon dann vor, wenn es --wie die Gewährung des Abzugsbetrages nach § 10e Abs. 1 EStG voraussetzt-- bewohnbar und eine selbständige Haushaltsführung möglich ist (BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung -

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 07.04.1987 - AZ: IX R 133/84.

    weitere Verbundverfahren: BFH - 07.04.1987 - AZ: IX R 135/84.

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

    Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 34f Satz 2 Nr. 1 EStG setzt voraus, daß das begünstigte Objekt vom Eigentümer tatsächlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14681
BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84 (https://dejure.org/1987,14681)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1987 - IX R 134/84 (https://dejure.org/1987,14681)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1987 - IX R 134/84 (https://dejure.org/1987,14681)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - Leerstehen einer Wohnung - Nutzungswert - Beginn der Zurechnung - Eigennutzung - Bewohnbarkeit eines Hauses - Werbungskosten - Instandsetzungsarbeiten

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 12
  • BStBl II 1987, 565
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung -

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 07.04.1987 - AZ: IX R 133/84.

    weitere Verbundverfahren: BFH - 07.04.1987 - AZ: IX R 135/84.

  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84
    Es genügt dann, daß das Haus zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht (Anschluß an das BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84
    Auch wenn die Wohnung z. B. wegen Instandsetzungsarbeiten leer steht und daher noch kein Rohmietwert anzusetzen ist, sind Werbungskosten abziehbar, falls eine Absicht zur Eigennutzung gegeben ist (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung zu § 2 EinfHausV, insbesondere das Urteil vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).
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